Ihr niederländischer Gerichtsvollzieher und Inkassopartner für deutsche Auftraggeber

Ihr niederländischer Gerichtsvollzieher und Inkassopartner für deutsche Auftraggeber

Inkasso und Zwangsvollstreckung in den Niederlanden

Für deutsche Unternehmen und Inkassounternehmen

Über uns

Wir sind ein niederländisches Gerichtsvollzieher- und Inkassounternehmen mit langjähriger Erfahrung im Forderungseinzug in den Niederlanden und unterstützen deutsche Unternehmen beim Inkasso in den Niederlanden sowie bei der Durchsetzung von Forderungen gegenüber niederländischen Schuldnern. Unser Büro arbeitet seit vielen Jahren mit einer Vielzahl deutscher Auftraggeber zusammen, darunter Inkassounternehmen, Rechtsanwälte, Banken, Krankenhäuser, Versicherungsgesellschaften sowie Unternehmen aus verschiedenen Branchen.

Dank unserer Erfahrung mit grenzüberschreitenden Forderungen kennen wir die rechtlichen und praktischen Besonderheiten bei Forderungen deutscher Gläubiger gegenüber niederländischen Schuldnern sehr genau.

Die Kommunikation mit unseren deutschen Auftraggebern erfolgt selbstverständlich in deutscher Sprache. Dadurch können wir effizient und ohne Sprachbarrieren zusammenarbeiten.

Unsere Kanzlei gehört zu den größeren Gerichtsvollzieher- und Inkassounternehmen in der Region. Dank unserer langjährigen Erfahrung und unserer professionellen Organisation können wir Forderungen effizient durchsetzen und Vollstreckungsmaßnahmen zuverlässig durchführen.

Forderungseinzug in den Niederlanden

Wenn Ihr Schuldner seinen Sitz in den Niederlanden hat, müssen gerichtliche Verfahren und Vollstreckungsmaßnahmen grundsätzlich nach niederländischem Recht durchgeführt werden.

Als niederländische Gerichtsvollzieher sind wir befugt, gerichtliche Schriftstücke zuzustellen und Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen.

Wir unterstützen Sie unter anderem bei:
• außergerichtlichem Inkasso
• Mahnungen und Zahlungsaufforderungen
• Einleitung gerichtlicher Verfahren vor niederländischen Gerichten
• Zustellung gerichtlicher Schriftstücke
• Vollstreckung von Urteilen und vollstreckbaren Titeln
• Pfändung von Einkommen, Bankkonten oder sonstigen Vermögenswerten

Unser Ziel ist es, Ihre Forderung so effizient und wirtschaftlich wie möglich durchzusetzen.

Zusammenarbeit mit deutschen Auftraggebern

Wir arbeiten regelmäßig für eine Vielzahl deutscher Auftraggeber, darunter:
• Inkassounternehmen
• Rechtsanwälte
• Banken und Versicherungen
• Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen
• Unternehmen mit Kunden in den Niederlanden

Die Zusammenarbeit ist unkompliziert: Sie können uns Ihre Forderung per E-Mail übermitteln. Wir prüfen den Fall und informieren Sie über die Möglichkeiten sowie über die voraussichtlichen Kosten und das weitere Vorgehen.

Die Bearbeitung erfolgt zu vorab vereinbarten Tarifen, sodass Sie jederzeit Klarheit über die Kosten haben.

Kosten und Transparenz

Wir legen großen Wert auf Kostentransparenz.

Die Bearbeitung erfolgt zu vorab vereinbarten Gebühren, sodass Sie jederzeit wissen, mit welchen Kosten zu rechnen ist. Die gesetzlichen Kosten für Inkasso und Vollstreckungsmaßnahmen richten sich in den Niederlanden nach festen gesetzlichen Gebühren.

In vielen Fällen können diese Kosten ganz oder teilweise gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden.

Vor Einleitung rechtlicher Schritte informieren wir Sie selbstverständlich über die zu erwartenden Kosten und Risiken.

Gerichtsvollzieher in den Niederlanden

Bestimmte Maßnahmen dürfen in den Niederlanden ausschließlich von einem Gerichtsvollzieher durchgeführt werden. Dazu gehören insbesondere:
• Zustellung gerichtlicher Schriftstücke
• Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen
• Pfändung von Einkommen
• Pfändung von Bankkonten
• Pfändung von beweglichen oder unbeweglichen Vermögenswerten

Als zugelassene niederländische Gerichtsvollzieher sind wir befugt, diese Maßnahmen in den gesamten Niederlanden durchzuführen.

So erteilen Sie uns einen Auftrag

Die Auftragserteilung ist einfach und unkompliziert.

Sie können uns Ihre Forderung per E-Mail zusenden. Bitte fügen Sie möglichst folgende Unterlagen bei:

• Rechnung oder Forderungsübersicht
• Vertrag oder Auftrag (falls vorhanden)
• Korrespondenz mit dem Schuldner
• Anschrift und bekannte Daten des Schuldners

Senden Sie uns Ihre Forderung – wir prüfen Ihren Fall kurzfristig und informieren Sie Sie unverbindlich über die nächsten Schritte und die Möglichkeiten des Forderungseinzugs in den Niederlanden.

Kontakt

Für weitere Informationen oder zur Erteilung eines Auftrags können Sie sich gerne an uns wenden.
Herr P. (Paul) Ikink
Tel.: +31 (0)6 82506760
E-Mail: p.ikink@ksi-deurwaarders.nl